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Diskussion in der Therapiesitzung

Kostenerstattung für psychoonkologische Beratung

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Psychoonkologische Beratung kann Menschen mit einer Krebserkrankung wertvoll unterstützen – besonders in belastenden Phasen wie Diagnosestellung, Therapie oder Nachsorge.

Da ich keine kassenärztliche Zulassung habe, übernehmen gesetzliche Krankenkassen meine Leistungen nicht automatisch. Eine Erstattung ist jedoch in vielen Fällen als Einzelfallregelung (§13 Abs. 3 SGB V) möglich, wenn zeitnah keine vergleichbare Versorgung im Kassensystem verfügbar ist.

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So stellen Sie den Antrag

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Ich habe für Sie alle notwendigen Unterlagen zusammengestellt, um einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse zu stellen:

  • Muster-Antragsschreiben

  • Übersicht meiner Qualifikationen und Zertifikate

  • Informationen zu Dauer und Kosten der Beratung

  • Vorlage für ein ärztliches Empfehlungsschreiben (optional)

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Ihr nächster Schritt

  1. Laden Sie die Unterlagen unten herunter.

  2. Passen Sie das Anschreiben an.

  3. Reichen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein.

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Bei Fragen oder zur Unterstützung bin ich gern für Sie da.

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Ihre
Tanja Hesse

Auswahl von Qualifikationen:
Zertifikat MBCT.jpeg
Zertifikat MBCL.jpeg
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